GESETZESGRUNDLAGEN
Für die Ausübung der psychologischen Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz muss der Heilpraktikeranwärter für die Prüfung am Gesundheitsamt die Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit kennen und sich verpflichten seine Tätigkeit danach auszurichten. Im Folgenden finden Sie zu den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen einen Link zu den aktuellen Gesetzestexten des Bundes, an welchen in letzter Zeit einige Anpassungen vorgenommen wurden.
Die gesetzliche Grundlage zur freiheitsentziehenden Unterbringung stellen die in jedem Bundesland existierenden Landesunterbringungsgesetze dar. Die einzelnen Landesunterbringungsgesetze weisen unterschiedliche Ausgestaltungen auf, die sich in der praktischen Umsetzung sehr ähnlich sind. Auf der Webseite der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.) finden sie aktuelle eine aktuelle Übersicht der einzelnen Landesgesetze: https://www.dgppn.de/schwerpunkte/menschenrechte/uebersicht-psychKGs.html.