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Kursthemen

  • GESETZESGRUNDLAGEN

    Für die Ausübung der psychologischen Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz muss der Heilpraktikeranwärter für die Prüfung am Gesundheitsamt die Rechtsgrundlagen seiner Tätigkeit kennen und sich verpflichten seine Tätigkeit danach auszurichten. Im Folgenden finden Sie zu den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen einen Link zu den aktuellen Gesetzestexten des Bundes, an welchen in letzter Zeit einige Anpassungen vorgenommen wurden.

    Die gesetzliche Grundlage zur freiheitsentziehenden Unterbringung stellen die in jedem Bundesland existierenden Landesunterbringungsgesetze dar. Die einzelnen Landesunterbringungsgesetze weisen unterschiedliche Ausgestaltungen auf, die sich in der praktischen Umsetzung sehr ähnlich sind. Auf der Webseite der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.) finden sie aktuelle eine aktuelle Übersicht der einzelnen Landesgesetze: https://www.dgppn.de/schwerpunkte/menschenrechte/uebersicht-psychKGs.html.

    • BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB)

      Für Heilpraktiker sind insbesondere folgende Paragraphen des BGB von Bedeutung:

      • § 104 Geschäftsunfähigkeit
      • § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung
      • § 1896 -1906 Betreuungsgesetz
    • STRAFGESETZBUCH (StGB)

      Für Heilpraktiker sind insbesondere folgende Paragraphen des StGB von Bedeutung:

      • § 20 Schuldunfähigkeit
      • § 21 Verminderte Schuldfähigkeit
      • § 63 Unterbringung psychisch kranker Straftäter
      • § 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
      • § 323a Rauschtat
    • STRAFPROZESSORDNUNG (StPO)

      Für Heilpraktiker ist insbesondere folgender Paragraph der StPO von Bedeutung:

      § 126a Einstweilige Unterbringung

    • JUGENDGERICHTSGESETZ (JGG)

      Für Heilpraktiker ist insbesondere folgender Paragraph des JGG von Bedeutung:

      § 3 Verantwortlichkeit

    • UNTERBRINGUNGSGESETZE

      Eine Unterbringung kann erfolgen, wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Störung vorliegt und die Gefahr nicht anders abgewendet kann. Die Unterbringung kann auf folgenden Wegen erfolgen:

      • Über die Polizei (schnell im Notfall)
      • Über die Verwaltungsbehörden (langer Weg)
      • Durch Zurückhalten in der Klinik (z.B. bei ambulant erfolgter Vorstellung)

      Die Unterbringung erfolgt aufgrund der folgenden Gesetzesgrundlagen:

      • Landesunterbringungsgesetzen (Hessen Freiheitsentzugsgesetz, andere Länder nennen es Psychisch-Kranken-Gesetz)
      • Nach § 63 StGB
      • Nach § 1906 BGB

      Die Unterbringungsgesetze sind Ländersache, ein einheitliches Bundesgesetz gibt es nicht. Bitte besorgen Sie sich den Gesetzestext Ihres Bundeslandes im Internet. Das Wissen ist regional prüfungsrelevant.